wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden
für die Dauer von maximal 6 Monaten

In der Wiesenstraße 39
63584 Gründau-Rothenbergen
sowie bei den Einsatzstellen

Personenkreis umfasst die Leistungsberechtigten nach § 1 Abs. 1 AsylbLG. Insbesondere
sind dies Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung, Aufenthalts erlaubnis oder einer Duldung.

INTERNE ARBEITSGELEGENHEITEN
In Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung.
EXTERNE ARBEITSGELEGENHEITEN
Bei staatlichen, gemeinnützigen, kommunalen Trägern sowie Vereinen.

UM WAS GEHT´S DENN EIGENTLICH?
Wir schaffen gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete, die ihnen eine erste Struktur geben und den Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt erleichtern. Alle Tätigkeiten sind zusätzlich, wettbewerbsneutral und werden sogar mit einer Aufwandsentschädigung honoriert. Jetzt mitmachen und gemeinsam mehr bewegen.

Ziel:
Die frühzeitige Heranführung an Tages- und Arbeitsstrukturen erleichtert den späteren Einstieg bzw. die Integration in den regulären Arbeitsmarkt. Geflüchteten soll innerhalb und außerhalb ihrer Unterkünfte Gelegenheiten zum Arbeiten gegeben werden. Rechtsgrundlage bildet hier der § 5 Absatz 1 AsylbLG.

Zugangsvoraussetzungen:
– Arbeitsgelegenheiten dürfen den Arbeitsmarkt nicht belasten und dürfen nur eingereicht werden, wenn die zu leistende Arbeit sonst nicht verrichtet werden würde.
– Arbeitsgelegenheiten sollen wettbewerbsneutral sein.

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Christoph Riedel

06051 9710-35409

aqa-agh-asyl@aqa.de

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