Aktuelles

Konzept/Philosophie

Die im Jahre 1995 entwickelten „Neuen Wege in der Sozialpolitik“ von Erich Pipa, damals Sozialdezernent im Main-Kinzig-Kreis, und deren Weiterentwicklung bis heute, sind mehr als ein politisches Schlagwort. Sie beschreiben die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung, möglichst schnell, praxisbezogen und passgenau langzeitarbeitslose Menschen in Arbeit und Brot zu bringen sowie dafür die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.

Es war in diesem Zusammenhang klar, dass die im Sozialgesetzbuch II formulierte Absichtserklärung des „Förderns und Forderns“ nur dann funktionieren kann, wenn der Gesetzgeber auch die notwendigen Instrumente zur Verfügung stellt. Im alten Bundessozialhilfegesetz, das bis Ende 2004 seine Gültigkeit hatte, war die gesetzliche Regelung in diesem Bereich globaler bzw. allgemeiner formuliert. Sie ließ den betreuenden Kommunen die Spielräume, durch passgenaue Maßnahmen individuelle Lösungen zu schaffen.

Natürlich gibt es im Einzelfall auch totale Verweigerungshaltungen von Menschen, die mit dieser Methodik Erfolg haben, weil sie wissen, dass die humanitär eingestellte Gesellschaft Hunger und Not nicht zulassen wird. Der überwiegende Teil der Langzeitarbeitslosen im Main-Kinzig-Kreis - geschätzt 85 % - will arbeiten, kann aber aus mancherlei Gründen nicht. Das sei an dieser Stelle unterstellt.

Die politische Verantwortung liegt darin zu erkennen, welches „Rüstzeug“ benötigt der langzeitarbeitslose Erwachsene oder der benachteiligte Jugendliche, um eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen zu können. Da kann es nicht sein, dass Alle über einen „Kamm geschoren“ werden. Kurzzeitarbeitslose mit teilweise guten beruflichen Qualifikationen müssen anders vom Gesetzgeber behandelt werden als Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen.

„Fördern und Fordern“ setzt daher den Integrationswillen beider Partner voraus. Der Betreuungsaufwand für benachteiligte Jugendliche oder langzeitarbeitslose Erwachsene ist ungleich höher, als für einen Menschen, der vorübergehend in die Arbeitslosigkeit geraten ist. Erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik in kommunaler Verantwortung bedeutet:

Gezielt Vermittlungshemmnisse abbauen
Eignung feststellen, betreuen und passgenau qualifizieren
In ein reguläres Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Zusatzleistungen vermitteln.

Mit der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ab 01.01.2009 erfüllt der Bundesgesetzgeber diesen Anspruch leider nicht. Die Zuordnung von Eingliederungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch III kann die Voraussetzung zur erfolgreichen Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen nicht erfüllen. Leider sind wieder alle Arbeitslosen „über einen Kamm geschoren worden“. Der § 16 f im SGB II ist so eng gefasst, dass er notwendige Handlungsspielräume einengt und zusätzlich noch Rechtsunsicherheit bei den anwendenden Optierern erzeugt.

Hinzu kommt ein starres Vergaberecht, umgesetzt durch die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit, das die Besonderheit des regionalen Arbeitsmarktes völlig ignoriert und fast ausschließlich auf „Billigangebote“ ausgerichtet ist.

Landrat Erich Pipa, der Vorstand der KCA und die Geschäftsführung der AQA werden weiterhin Überzeugungsarbeit leisten, dass Langzeitarbeitslose durch passgenaue Qualifizierung oder durch Ausbildungsmaßnahmen ohne gesetzliche Hürden zu einem menschenwürdigen Leben und ohne stattliche Alimentation befähigt werden.

Deshalb unsere gemeinsame Forderung:

„Wir brauchen keine Standardangebote, keine ,Ware von der Stange’, sondern eher die Leistung der „Änderungsschneiderei“ vor Ort  – individuell, direkt und „anziehbar“.