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Außerbetriebliche Ausbildung

Außerbetriebliche Ausbildung – für benachteiligte Jugendliche

Mit einer guten Ausbildung steigen die Chancen junger Menschen auf eine erfolgreiche und selbstständige berufliche Zukunft. 

Das Ausbildungsangebot richtet sich vorwiegend an benachteiligte Jugendliche bis 25 Jahre, die sich im Arbeitslosengeld-II-Bezug befinden und noch keine Berufsausbildung haben. Die Kriterien für die Benachteiligtenausbildung regelt der § 242 SGB III.

Der/die zuständige Fallmanager/in des Kommunalen Centers für Arbeit (KCA) entscheidet in Absprache mit dem Sozialen Dienst der AQA, ob die Voraussetzungen zur Aufnahme einer außerbetrieblichen Ausbildung vorliegen.

In der außerbetrieblichen Ausbildung im dualen System erlernen die benachteiligten Jugendlichen die notwendigen berufsbezogenen Fähigkeiten und Kenntnisse. Während der gesamten Ausbildungszeit werden die Jugendlichen intensiv durch Sozialarbeiter betreut. Dadurch sollen sie lernen, besser mit individuellen oder familiären Problemen umzugehen und diese entsprechend zu meistern. Zusätzlich wird der Unterrichtsstoff der Berufschule durch interne Lehrkräfte in Stützkursen auf- und vorbereitet.

Das Angebot der AQA erstreckt sich auf 9 verschiedene Ausbildungsberufe im gewerblichen und kaufmännischen Bereich:

  • Teilezurichter/in
  • Holzmechaniker/in
  • Tischler/in
  • Änderungsschneider/in
  • Maßschneider/in
  • Koch/Köchin
  • Kauffrau/-mann für Bürokommunikation
  • Bürokauffrau/-mann
  • Hochbaufacharbeiter/in

Eine kaufmännische Ausbildung in Teilzeit für Alleinerziehende ergänzt das Ausbildungsangebot.

Die jeweilige Ausbildung wird durch gezielte Berufspraktika in heimischen Betrieben ergänzt und damit oftmals gleichzeitig eine Arbeitsaufnahme nach der erfolgreich absolvierten Ausbildung vorbereitet. 

Nach der Ausbildung bemüht sich darüber hinaus die Arbeitsvermittlung des Kommunalen Centers für Arbeit (KCA) um einen Arbeitsplatz auf dem regulären Arbeitsmarkt.