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Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (AGH E)
In den gemeinnützigen Zweckbetrieben der AQA wird den marktnahen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine praxisbezogene Beschäftigung vor Ort in den unterschiedlichsten Berufsfeldern ermöglicht. Diese Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (AGH E) ermöglichen es den Teilnehmern, sich Schritt für Schritt auf eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Ziel dieser Beschäftigung ist der Erwerb oder die Auffrischung praktischer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die daraus folgende Erweiterung von Berufserfahrung soll die Vermittlungsfähigkeit steigern bzw. Vermittlungshemmnisse abbauen.
Die Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (AGH E) begründen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ohne Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung. Die Teilnehmer/innen erhalten ein Arbeitsentgelt aufgrund eines regulären Arbeitsvertrages nach den Bestimmungen des Tarifvertrages zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und der DGB-Tarifgemeinschaft.
Der Einsatz soll in der Regel 6 Monate nicht übersteigen. Nach 4 Monaten ist der Arbeitseinsatz des Teilnehmers/ der Teilnehmerin vom Arbeitsberater zu bewerten. Bei positiver Leistungsbewertung erfolgt ein Vermittlungsauftrag an die Arbeitsvermittlung des Kommunalen Centers für Arbeit (KCA).
Die Entscheidung über einen Arbeitseinsatz in einer Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante (AGH-E) trifft der Arbeitsberater in Abstimmung mit dem/der zuständigen Fallmanager/in des Kommunalen Centers für Arbeit (KCA).

