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16.12.2011
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Arbeit
Durch ein umfangreiches Angebot von Arbeitsgelegenheiten in unterschiedlichen Berufsfeldern wird die Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den regulären Arbeitsmarkt vorbereitet bzw. gefördert. Hierbei wird zwischen zwei verschiedenen Modellen unterschieden:
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
(Arbeitsgelegenheiten intern und Externe Arbeitsgelegenheiten mit Kooperartionspartnern)
Die Teilnehmer/innen erhalten als Langzeitarbeitslose weiterhin Arbeitslosengeld II und eine Erstattung für die Kosten der Unterkunft. Zusätzlich erhalten die Teilnehmer/innen für jede geleistete Arbeitsstunde zwischen 1 bis 2 € als Mehraufwandsentschädigung. Die Arbeitsgelegenheit dient dem Abbau von Vermittlungshemmnissen und der Förderung von Arbeitstugenden. Sie ist auf max. 30 Wochenstunden begrenzt.
Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante
Die Teilnehmer/innen begründen als Langzeitarbeitslose ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Die Höhe des Stundenlohnes richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen des BZA-Tarifes (Tarifvertrag des Bundesverbandes Zeitarbeit mit der DGB Tarifgemeinschaft). Das Arbeitsverhältnis soll die Anstrengungen zur Arbeitsaufnahme auf den regulären Arbeitsmarkt unterstützen
Der/die zuständige Fallmanager/in des Kommunalen Centers für Arbeit (KCA) entscheidet grundsätzlich in einer Eingliederungsvereinbarung über die Einsatzstelle und das entsprechende Berufsfeld.

